20. Verhandlungstag: Mittwoch, 15.10.2014

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Zeuge Siegfried Stumpf, 63 Jahre, Polizeipräsident a.D.

Tweets von @fraufoo

Protokoll von Sybille Kleinicke

Nebenklägervertreterin Simone Eberle stellt Beweisantrag im Namen ihrer Mandantin Karin U., Herrn Christoph H., damals Demosani im Biergarten, Schlossgarten zu laden.

[Interview mit Demosanitäter Christoph Hoffmann Umfassender Bericht der Versorgung der Verletzten vom 30.09. 15 Minuten Videomaterial]

Zum einen kann der Zeuge bekunden, dass es mehrere Hundert Verletzte gab, des Weiteren kann der Zeuge bekunden, dass er gegen 10.30 Uhr erkannt habe, dass im Schlossgarten eine Konfrontationslage erkennbar ist mit der Möglichkeit einer Eskalation und MANV-Lage [Massenanfall von Verletzten siehe auch MANV-Handbuch der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg]

[der Absatz wurde korrigiert, nachdem sich ein Fehler eingeschlichen hatte. Eine Kommunikation mit dem DRK fand um diese Uhrzeit noch nicht statt]

Zeuge kann bekunden, dass es blutige Verletzungen, auch Nasenverletzungen gab, dass es verletzte Kinder und Jugendliche durch Pfeffersprayeinsatz gab und dass mit Tragen Personen aus dem Schlossgarten geborgen wurden.

Die Staatsanwaltschaft will darauf schriftlich reagieren. Richterin weist STA Biehl darauf hin, dass die Sache mit der Schriftlichkeit in einer öffentlichen Verhandlung so nicht ginge, er müsse darauf in der mündlichen Verhandlung reagieren.

Alle Nebenklägervertreter schließen sich dem Antrag an, auch Daniel K., der heute ohne anwaltliche Vertretung da ist, schließt dem Antrag an.

Dann kommt der Zeuge Stumpf mit seiner Rechtsanwältin Heilmaier
Richterin klärt über seine Rechte und Pflichten auf, verweist auf § 55.
Personalien werden aufgenommen:
Siegfried Stumpf, 63 Jahre, Polizeipräsident a.D.
Nicht verwandt oder verschwägert mit den Angeklagten.
Richterin macht nochmals Ausführungen zu § 55 und zur Mosaiktheorie, Rechtsprechung BGH und BVerfG.
Stumpf verweigert darauf die Aussage und wird entlassen.

Richterin verkündet dann das weitere Prozedere:
Es gibt 6 Video-Sequenzen, die Herrn Stumpf vorgeführt worden wären, diese werden eingesehen.

Des Weiteren will die Kammer die Zeugenvernehmungen Stumpf im UA1 und UA2 verlesen. Nachfrage bei StA und Verteidigung, ob hierzu Einwendungen gibt. Beide stimmen zu.

Außerdem wird StA Biehl als Vernehmer des Zeugen Stumpf am kommenden Mittwoch vernommen.

Richterin will des Weiteren versuchen, den auf 03.11.2014 geladenen Zeugen Walz auf den kommenden Mittwoch zu legen. Damit könnte dann der 03.11. aufgehoben werden, der 12.11. ist bereits aufgehoben.

Nach Pause werden dann 6 Videosequenzen angesehen.
1. Video: Eindeutig zu erkennen: Angeklagte, Stumpf und Häussler sowie Keilbach
2. Video: Angeklagte identifizieren Stumpf
3. Standbild aus Video: Stumpf wird nachher beim Inaugenscheinnahme in den Akten eindeutig von den Anklagten erkannt,
4. Video Zeit 14:14 – 14:18 Uhr Wasserwerferkabinenvideo Wasserwerfer 1. Szenen, die Herr Stumpf gesehen habe könnte
5. Video gleiche Szene, andere Perspektive
Protokollierung der Erklärung der Verteidiger und Angeklagten sowie StA zur Verlesung der Vernehmungsprotokolle Stumpf UA1 und UA2.
6. Video 14:11 Uhr Stumpf und Häussler eindeutig zu identifizieren
Kammerbeschluss wird verkündet zur Verlesung der Protokolle Zeugenaussage Stumpf im UA1 und UA2. Anordnung der Selbstlesung bis 29.10.2014.

[von fluegel.tv gibt es eine Videoaufnahme der Zeugenvernehmung
Untersuchungsausschuss 1 Aussage Siegfried Stumpf Polizeipräsident vom 22.12.2010]

Fortsetzung der Hauptverhandlung: 22.10.2014, 9:00 Uhr.

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